Verein der Gartenfreunde im Wall




Eine Selbstablesung, wie in der Vergangenheit, ist nicht mehr zulässig.

Bitte sichern Sie deshalb ab, dass die Ableser des Vereins ungehinderten Zugang zu den entsprechenden Zählern in Ihrem Garten haben.

Dabei wird in diesem Zusammenhang durch den Vorstand nochmal auf

nachfolgendes ausdrücklich hingewiesen:

Entsprechend Mitgliederbeschluss vom 24.03.2018 ist folgendes für alle Gärten mit Strom- und Wasseranschluss verbindlich:


Die Ablesung erfolgt grundsätzlich nur noch zu einem Termin durch

Vorstandsmitglieder oder vom Vorstand beauftragte Personen.

Dabei ist von den einzelnen Pächtern abzusichern, dass zum Zeitpunkt der Ablesung ein ungehinderter Zugang zu allen einzelnen Zählern gewährleistet ist.


Eine Selbstablesung, wie in der Vergangenheit, ist nicht mehr zulässig.


In begründeten Ausnahmefällen kann dabei, mit dem für Ihren Bereich zuständigen Ableser, vor dem endgültigen  Ablesetermin ein Termin für die Ablesung gesondert vereinbart werden.

Für alle Gärten wo keine Ablesung der Zähler bis zur Vorstandssprechstunde erfolgen konnte, wird mit der Pachtrechnung eine Aufwandspauschale für Wasser- und Stromverbrauch in Höhe von 100,00€ durch den Verein berechnet.


Euer Vorstand